André Dietziker-Helbling

geboren 1957 in Zug
aufgewachsen in Baar
verheiratet seit 1982
drei erwachsene Kinder

 

 

 

 

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Berufserfahrung_

  • Primarlehrerpatent des Kt.Zug 1979

  • Studium in Philosophischer- und  Klinischer Psychologie, Psychopathologie
    und Pädagogik an der Universität Zürich mit Lizenziat 1986 

  • Ausbildung zum Heimleiter SKAV

  • Psychotherapeutische Ausbildung in Personzentrierter Gesprächspsychotherapie (pca.acp)

  • Systemische Zusatzausbildung in Phasischer Paar- und Familientherapie (Dr. Carole Gammer, Paris) 

  • Weiterbildung in Focusing (Prof. Gene Gendlin, New York)

  • Focusing-Trainer mit Anerkennung des Internationalen Focusing Institutes New York

  • Weiterbildung in Supervision 

  • Weiterbildung im Freiburger Paarlife Programm (Stresspräventionstraining für Paare)

 

 

 

 

B   Praxisbewilligung
  • Familienarbeit mit drei Kindern im Jobsharing mit meiner Frau 

  • Primarlehrer, 10 Jahre Mitglied Schulkommission

  • 15 Jahre Tätigkeit in stationärer und ambulanter Psychiatrie und Sozialpsychiatrie

  • Psychotherapeutische Praxis für Einzel- Paar- und Familientherapie seit 1992

  • 3 Jahre Leitung der Fachstelle AIDS-Hilfe Zug (Gesundheitsförderungskonzept des Kt.Zug)

  • 8 Jahre Mitarbeiter der Sexual und Schwangerschaftsberatung Zug (Sexualpädagogik)

  • 20 Jahre Militärpsychologe (PPD), 10 Jahre Mitglied der eidgenössischen Zivildienstkommission  

  • Gemeinschaftspraxis mit Psychiater (auch delegierte Psychotherapie)

  • Team- und Fallsupervision in sozialen Einrichtungen

  • Coaching von Lehrern und Führungskräften aus dem Schulbereich

  • Erwachsenenbildung, Elternbildung, Vortragstätigkeit

  • Schülerberater am Gymnasium Menzingen

 

 

Praxisbewilligung im Kanton Zug: 

Zur selbständigen Durchführung von Psychotherapie braucht es im Kanton Zug nach Gesetz eine Praxisbewilligung. Diese bekommt, wer an einer Hochschule Psychologie und Psychopathologie studiert hat, eine Psychotherapie-Ausbildung in einer anerkannten Richtung vorweisen kann und mindestens ein Jahr unter ärztlicher Aufsicht in der klinischen Praxis gearbeitet hat. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt darf sich psychologischer Berater aber nicht Psychotherapeut nennen.

 

 

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